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	<title>Kommentare zu: Eine Filipina heiraten</title>
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	<description>Aus dem Tagebuch eines Deutschen und dem Leben auf den Philippinen</description>
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		<title>Von: val</title>
		<link>http://www.gerd-winterfeld.de/eine-filipina-heiraten.html/comment-page-1#comment-2871</link>
		<dc:creator>val</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 12:09:59 +0000</pubDate>
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		<description>na ja mache gerade auch das Heiratsvisum für Darling,

also in Austria bisserl einfacher :-) , ( kein Deutschexamen )

Heirat in Österreich

- Geburtsurkunde (NSO-Auszug, beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium) * - -

-Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR), NSO-Auszug, beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium) * - 

-aktueller Strafregisterauszug bzw. polizeiliches Führungszeugnis (beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium), soferne nach der
Eheschliessung die Beantragung eines Aufenthaltstitel beabsichtigt ist (darf bei Vorlage bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde
nicht älter als drei Monate sein!) 

Nachweise des/der Verlobten in Österreich:

-Kopie eines aktuellen standesamtlichen Auszugs aus dem Geburtenbuch (nicht zu verwechseln mit der ----

-Geburtsurkunde) - standesamtliche Bestätigung des Heiratstermins - “elektronische” 

Verpflichtungserklärung, abgegeben an der örtlich zuständigen österreichischen Fremdenbehörde
(Bezirkshauptmannschaften, in Wien: Polizeikommissariate) Der/die Verlobte in Österreich hat dort folgende Nachweise zu erbringen: - Passkopie (Datenseite) der/des philippinischen Verlobten - Reisepass oder Personalausweis - Mietvertrag oder Grundbuchauszug - Meldebestätigung (“Meldezettel”) - Einkommensnachweise der vorangegangenen 3 Monate - aktuelle Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, Kreditverträge, aktuelle Betriebskostenabrechnungen - Nachweis(e) der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen (Raten-, Kreditrückzahlungen, Alimente, Unterhalt etc.)
Die Verpflichtungserklärung des/der Einladenden wird von der Fremdenbehörde etwa 48 Stunden nach Abgabe direkt an die Botschaft übermittelt (daher: „elektronisch“). Am Tage der Antragstellung wird die Verpflichtungserklärung dem Antrag beigefügt. Seit 01.06.2009 werden gerichtlich oder notariell beglaubigte Verpflichtungserklärungen in Papierform nicht mehr akzeptiert.

* Bitte beachten Sie, dass Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR) nach Beglaubigung durch das philippinische Aussenministerium von der Botschaft überbeglaubigt (= legalisiert) werden müssen bevor ein Visum erteilt werden kann. Aufgrund der erforderlichen Rückfragen bei den ausstellenden Behörden (Geburtsstandesamt und NSO) betreffend die Authentizität der Urkunden nimmt dies, abhängig von der Bearbeitungszeit der philippinischen Behörden, erfahrungsgemäss mehrere Wochen in Anspruch.

Bitte beachten Sie weiters, dass Sie bei der Ausreise ein „Heiratsberatungszertifikat“ der Commission on Filipinos Overseas (www.cfo.gov.ph) vorweisen müssen. Dieses Zertifikat ist kein Erfordernis der Botschaft sondern wird erfahrungsgemäss von der philippinischen Grenzbehörde bei der Ausreise verlangt.

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		<content:encoded><![CDATA[<p>na ja mache gerade auch das Heiratsvisum für Darling,</p>
<p>also in Austria bisserl einfacher <img src='http://www.gerd-winterfeld.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  , ( kein Deutschexamen )</p>
<p>Heirat in Österreich</p>
<p>- Geburtsurkunde (NSO-Auszug, beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium) * &#8211; -</p>
<p>-Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR), NSO-Auszug, beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium) * &#8211; </p>
<p>-aktueller Strafregisterauszug bzw. polizeiliches Führungszeugnis (beglaubigt vom philippinischen Aussenministerium), soferne nach der<br />
Eheschliessung die Beantragung eines Aufenthaltstitel beabsichtigt ist (darf bei Vorlage bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde<br />
nicht älter als drei Monate sein!) </p>
<p>Nachweise des/der Verlobten in Österreich:</p>
<p>-Kopie eines aktuellen standesamtlichen Auszugs aus dem Geburtenbuch (nicht zu verwechseln mit der &#8212;-</p>
<p>-Geburtsurkunde) &#8211; standesamtliche Bestätigung des Heiratstermins &#8211; “elektronische” </p>
<p>Verpflichtungserklärung, abgegeben an der örtlich zuständigen österreichischen Fremdenbehörde<br />
(Bezirkshauptmannschaften, in Wien: Polizeikommissariate) Der/die Verlobte in Österreich hat dort folgende Nachweise zu erbringen: &#8211; Passkopie (Datenseite) der/des philippinischen Verlobten &#8211; Reisepass oder Personalausweis &#8211; Mietvertrag oder Grundbuchauszug &#8211; Meldebestätigung (“Meldezettel”) &#8211; Einkommensnachweise der vorangegangenen 3 Monate &#8211; aktuelle Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, Kreditverträge, aktuelle Betriebskostenabrechnungen &#8211; Nachweis(e) der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen (Raten-, Kreditrückzahlungen, Alimente, Unterhalt etc.)<br />
Die Verpflichtungserklärung des/der Einladenden wird von der Fremdenbehörde etwa 48 Stunden nach Abgabe direkt an die Botschaft übermittelt (daher: „elektronisch“). Am Tage der Antragstellung wird die Verpflichtungserklärung dem Antrag beigefügt. Seit 01.06.2009 werden gerichtlich oder notariell beglaubigte Verpflichtungserklärungen in Papierform nicht mehr akzeptiert.</p>
<p>* Bitte beachten Sie, dass Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR) nach Beglaubigung durch das philippinische Aussenministerium von der Botschaft überbeglaubigt (= legalisiert) werden müssen bevor ein Visum erteilt werden kann. Aufgrund der erforderlichen Rückfragen bei den ausstellenden Behörden (Geburtsstandesamt und NSO) betreffend die Authentizität der Urkunden nimmt dies, abhängig von der Bearbeitungszeit der philippinischen Behörden, erfahrungsgemäss mehrere Wochen in Anspruch.</p>
<p>Bitte beachten Sie weiters, dass Sie bei der Ausreise ein „Heiratsberatungszertifikat“ der Commission on Filipinos Overseas (www.cfo.gov.ph) vorweisen müssen. Dieses Zertifikat ist kein Erfordernis der Botschaft sondern wird erfahrungsgemäss von der philippinischen Grenzbehörde bei der Ausreise verlangt.</p>
<p>lg</p>
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